Verordnung für Veranstaltungen in den Räumen der Katholischen Kirchengemeinde

 

Ab sofort muss für Veranstaltungen in den Räumen der Kirchengemeinde St. Clemens Hiltrup Amlesbüren die  3G-Regel eingehalten werden. Alle Teilnehmer/innen müssen einen Nachweis über Genesung, Impfung oder eine negative Testung erbringen. Dies sollte von den Verantwortlichen der jeweiligen Veranstaltung kontrolliert und auf der Teilnehmerliste mit vermerkt werden.

Diese Vorgabe folgt den neuesten Anweisungen des Generalvikars vom 20. August 2021 und der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Diese Regelung gilt nicht für die Gottesdienste.