Corona-Regeln in den Kirchen

 

Die Maskenpflicht in Kirchen- und Gottesdiensträumen entfällt. Sie ist weder am Sitzplatz noch beim Hineingehen noch beim Verlassen des Kirchenraumes noch bei Bewegungen innerhalb des Gottesdienstes vorgeschrieben. Auch beim Gemeindegesang ist die Maske nicht mehr verpflichtend zu tragen. Es wird aber gleichwohl empfohlen, die Maske beim Singen zu tragen. Ebenso wird empfohlen die Maske zu tragen, wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht einem Hausstand angehören, nicht eingehalten werden können. Eine generelle Verpflichtung zum Einhalten des Mindestabstandes besteht nicht mehr.

 

Für Firm– und Erstkommuniongottesdienste gelten ggf. gesonderte Regeln, die den Eltern separat mitgeteilt werden.