Verwaltungsleitung für die Kirchengemeinde

 

Liebe Gemeinde,

 

die Verabschiedung von Br. Konrad am vergangenen Samstag hat nach denen von Bernhard Roer, Yvonne Krabbe oder auch den Ordensschwestern in Amelsbüren noch einmal deutlich gemacht, dass unser Team von hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern zunehmend schrumpft. Daran wird sich auch in der nächsten Zeit nichts ändern, wenn weitere Wechsel anstehen. Es wird nun unmittelbar notwendig, dass wir schauen, wie wir die Seelsorge in unserer Kirchengemeinde in Zukunft aufstellen wollen, weil – zumindest von unserer hauptamtlicher Seite her gesehen – die nun frei gewordenen Arbeitsbereiche von denen, die noch im aktiven Dienst bei uns sind, nicht einfach  eins zu eins übernommen und mit abgedeckt werden können. Wir müssen gemeinsam mit Pfarreirat und Ortsausschüssen die Frage beantworten, welche Schwerpunkte wir von nun an setzen wollen, wer sie abdeckt, was wir sein lassen und wo neben dem traditionellen Programm auch neue Initiativen gesetzt werden können. Das wird im Übrigen auch den zukünftigen Gottesdienstplan betreffen. Die anstehenden Veränderungen werden durchaus umfassend sein.

 

Für mich als leitender Pfarrer ist das Anlass, auch meine eigene Rolle und Funktion in dieser Situation neu zu überdenken. Neben den seelsorglichen Aufgaben kommt da vor allem meine Position in der administrativen Leitung der Pfarrei und der Pfarrverwaltung in den Blick. Ich sehe natürlich meinen zukünftigen Wirkungsbereich mehr in der Seelsorge, denn in der Verwaltung.

Auch im Bistum wird nun konkret geschaut, wie die Rolle des leitenden Pfarrers so gestaltet werden kann, dass wir leitende Pfarrer von unseren Aufgaben in der Verwaltung entlastet und entbunden werden können, um uns auf die Seelsorge und die Leitung des Seelsorgeteams konzentrieren zu können. Für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben braucht man keine Weihevollmacht, sondern fundierte Sachkompetenz, auch wenn das Kirchenrecht zwingend einen Pfarrer als verantwortliche Leitung einer Pfarrei vorsieht.

Das Bistum hat nun das Projekt der Einführung eines/r Verwaltungsleiters/in für Kirchengemeinden gestartet, an den/die der leitende Pfarrer alle Verwaltungsaufgaben - von der Haushaltsführung bis zur Personalführung - delegieren kann und der/die Verwaltungsleiter/in diese in verantwortlicher Position übernimmt. Damit wäre der Pfarrer aus dem Alltagsgeschäft der Verwaltung entlassen, auch wenn er rechtlich formal die Verantwortung behält. Aber er erhält zeitliche Freiräume, die er für seelsorgliche Belange viel besser nutzen kann. Die Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes bleiben hier völlig unangetastet.

 

Ich habe beim Bistum um Teilnahme an diesem Projekt gebeten. Das Bistum hat dem stattgegeben und sowohl unser Kirchenvorstand als auch unser Pfarreirat haben dem zugestimmt. Somit beginnt nun die freie Ausschreibung dieser Stelle. Auf ihr können sich Verwaltungsfachleute bewerben. Der Stellenumfang beträgt für unsere Kirchengemeinde mit ihren zahlreichen Einrichtungen, Institutionen und Mitarbeitenden komplette 39 Wochenstunden. Der/ die Verwaltungsleiter/in ist bei der Kirchengemeinde angestellt. Die Personalkosten werden zu 100 Prozent vom Bistum gedeckt.

 

Wenn Sie Rückfragen zu diesem Projekt und zu der Ausschreibung heben, melden Sie sich bitte gerne. Sie finden die Ausschreibung auch auf unserer Homepage.

Mike Netzler, Pfarrer

 

Die Stellenausschreibung finden Sie hier.